Das Lied "Happy Birthday" hieß ursprünglich "Good morning to all, good morning to all, good morning little children, good morning to all" und wurde von den Kindergärtnerinnen Mildred (Komponistin) und Patty Hill (Texterin) für ihre Kindergartenkinder in den USA komponiert und zunächst von den Schwestern in einer eigenen Liedersammlung für Kinder herausgegeben (im späten 19. Jahrhundert). Erst später hat ein anderer Texter aus der Melodie das Geburtstagslied gemacht, dass wir heute kennen. Hieran schloß sich ein jahrzehntelanger Rechtsstreit. Bis heute hat die Plattenfirma Warner Chapel die Rechte an dem Geburtstagslied. Aufgrund der derzeitigen Rechtslage fallen (auch in Deutschland!) jedesmal dann Tantiemen für die GEMA an, wenn das Geburtstagslied auf öffentlichen Feiern angestimmt wird.
Ein weiteres Beispiel dafür, wie rückständig das gängige Urheberrecht ist!
[Sachverhalt zusammengefasst nach einem Bericht im WDR 3 - Klassikforum mit Xaver Frühbeiß am 10.05.2013]
[Zur ausführlichen rechtlichen Würdigung ist folgender Link zu empfehlen:
http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/INHALTE/publikationen/Happy_Birthday.pdf]
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